Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mietdauer
Die Mietdauer ist fest vereinbart, es bedarf keiner Kündigung. Das Mietverhältnis kann in gegenseitigem Einvernehmen verlängert werden, bis zu einer maximalen Mietdauer von 6 Monaten. Eine mögliche Verlängerung wird in einem Anschlussvertrag festgehalten. Eine Verlängerung in der gleichen Wohnung kann aufgrund von Folgebuchungen nicht garantiert werden.
- Stornierung
Die Stornierung einer Buchung ist monatsweise möglich, abhängig von der Zeitdauer bis zum jeweiligen Monatsbeginn. Dies ist unabhängig von der Gesamtdauer der Buchung.
Erfolgt die Stornierung mehr als 3 Kalendermonate vor dem Mietbeginn, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% der ursprünglichen Buchungssumme (für den stornierten Monat) erhoben.
Erfolgt die Stornierung weniger als 3 Monate aber mehr als ein Monat vor Mietbeginn, so beträgt die Stornierungsgebühr 50% der ursprünglichen Buchungssumme (für den stornierten Monat).
Erfolgt die Stornierung weniger als 1 Monate, so wird eine reduzierte Miete von 80% der ursprünglichen Buchungssumme (für den stornierten Monat) berechnet.
Nach Mietbeginn, dem ersten des gebuchten Monats ist eine Stornierung nicht möglich
- Nutzung
Die gemieteten Räumlichkeiten dürfen nur zu Wohnzwecken benutzt werden. Der Mieter wird dafür Sorge tragen, dass die Räumlichkeiten sowie darin befindliche Gegenstände pfleglich behandelt und technische Geräte sachgemäß bedient werden. Die Mietsache ist ausreichend zu lüften, zu heizen und regelmäßig zu reinigen.
Bei eventuellen Schäden oder Mängeln an der Mietsache ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Der Mieter haftet für Beschädigungen der Mietsache und ihres Zubehörs, die er selbst schuldhaft herbeigeführt hat oder die von Personen schuldhaft verursacht wurden, die auf Veranlassung des Mieters Zutritt zur Mietsache hatten.
Haustiere dürfen nicht gehalten werden.
- Rückgabe
Bei Ende des Mietverhältnisses sind die Räumlichkeiten besenrein zu übergeben. Des Weiteren werden die Parteien ein Übergabeprotokoll anfertigen und unterzeichnen, in dem der Zustand der zu übergebenden Räumlichkeiten dokumentiert wird. Sämtliche Schlüssel sind dem Vermieter auszuhändigen, einschließlich vom Mieter nachträglich angefertigter Schlüssel.
- Zugang
Der Vermieter oder sein Beauftragter darf die Mietsache zur Prüfung des Zustandes, Ablesung von Messgeräten und Vorführung von Mietinteressenten in angemessenen Zeitabständen betreten. Termine sind rechtzeitig zu vereinbaren.
- Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: 23.04.2019